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Impressum/AGB´s
optisolar (intasolar)
Photovoltaik-ReinigungEin Geschäftsbereich von

INTA GmbH
Oberflächenschutz und Pflegetechnik
Dorfstraße 2
31311 Uetze/ Katensen
Tel. 05173/ 924 88 24
Mail info@solar-opti.de
Geschäftsführer: Burkhart Tabel
Handelsregister-Nr.:
HRB 202 325
Amtsgericht AG Hildesheim
Steuernr.: 16 205 08297
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu
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oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage
nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten,
bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer
Gültigkeit davon unberührt.
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen:
I. Grundlagen
Diese Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit
01.02.2011 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen
Verträge. Für Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, bleiben
die bisherigen AGB in Geltung, soweit diese nicht (schlüssig) durch die
vorliegenden AGB ersetzt werden. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer
Auftragsbestätigung oder sonst ausreichender Möglichkeit zur Kenntnisnahme
dieser AGB vor oder bei Vertragsabschluss bzw. (konkludente) Zustimmung auch
während bestehender Geschäftsverbindung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
Die INTA GmbH, Oberflächenschutz und Pflegetechnik wird im
Folgenden auch als "Auftragnehmer(in)" bezeichnet, der jeweilige
Vertragspartner auch als "Auftraggeber(in)" bezeichnet oder
"Kunde". Diese AGB gelten uneingeschränkt gegenüber Unternehmen i.S.
BGB. Zwingende Schutznormen zu Gunsten von Verbrauchern (BGB) bleiben unberührt
und ist dies falls die jeweilige Bestimmung der vorliegenden AGB gegenüber dem
Verbraucher gesetzeskonform auszulegen. Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte
dieser Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Unwirksame
Bestimmungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprünglich
beabsichtigte Zweck dieser Bestimmung nur soweit abgeändert wird, dass eine
gesetzeskonforme Vereinbarung vorliegt.
II. Geltung der AGB
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere
ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Mitarbeiter sind
nicht befugt Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden
Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schriftliche
Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
III. Leistungs- und Qualitätsfeststellung, Angebote
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich; Kostenvoranschläge sind unverbindlich, aber
nicht generell kostenlos. Eine Pauschale Aufwandsentschädigung, welche bei
Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird, kann gesondert vereinbart
werden. Angebotsunterlagen dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Abschluss eines Vertrages sind wir
nicht verpflichtet uns die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern
dürfen für Zwecke unserer Angebote übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand
voraussetzen. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des
abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages sowie unserer Auftrags- bestätigung
maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung
wirksam. Für vorvertragliche Gespräche, Aussagen von Vermittlern, Prospekte
etc. übernehmen wir keine Haftung, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich
Inhalt des jeweiligen individuellen Vertrages geworden ist.
Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine
nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und
branchenübliche Qualität als vereinbart. Umgekehrt wird auch vorausgesetzt,
dass von Auftraggeberseite die üblichen Voraussetzungen (freier Zugang zur
Liegenschaft, übliche Anfahrtsmöglichkeit, keine besonderen oder unbekannten
Erschwernisse oder Gefahren, etc.) erbracht werden oder anderenfalls dies vor Vertragsabschluss
ausdrücklich offen gelegt wird. Technische und gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer
Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche
Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer
bereits vor Annahme des Vertrages eingetretenen Vermögensverschlechterung
nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Vorauskasse zu verlangen.
IV. Berichterstattung / Mängelrüge
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit die
Leistungen unseres Unternehmens nach Beendigung dieser am selben Werktag
abzunehmen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung schriftlich zu
bestätigen. Sollte eine solche Abnahme nicht erfolgen, so gelten die Leistungen
als ordnungsgemäß erbracht, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, längstens
innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich erfolgt. Ebenso
wird vermutet, dass Schäden nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden,
wenn der jeweilige Schaden nicht unverzüglich nach Art und Höhe dem
Auftragnehmer angezeigt wird.
Werden berechtigte Mängel reklamiert, so ist unser
Unternehmen zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Kürzungen der Monatspauschale
auf Grund verspätet gemeldeter Mängel bzw. ohne Einräumung einer angemessenen
Frist zur Behebung der Mängel, dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen
werden.
V. Übernahmeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim
Auftragnehmer tätig sind weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen
noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben
und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber
verpflichtet unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10.000,-
zu bezahlen. Weitreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im
Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt
und können zusätzlich eingeklagt werden.
VI. Beendigung der Zusammenarbeit, Vertragsverlängerung
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit wird jeweils auf einen
unbestimmten Zeitraum geschlossen.
Beide Vertragspartner können die Vereinbarung mit einer
1-monatigen Frist jeweils zum Monatsende ohne Angabe von Gründen aufkündigen.
Einflüsse wie Streik, Aussperrung usw. stellen keinen Grund zur Kündigung dar,
solche Einflüsse stellen die Vereinbarung vorübergehend ruhend.
Unser Unternehmen ist zur fristlosen Auflösung der
Zusammenarbeit berechtigt, wenn der Auftraggeber mit 2 oder mehr
Monatspauschalen im Rückstand ist.
In jedem Falle ist eine Kündigung schriftlich auszusprechen.
VII. Preise / Fälligkeit
Die angebotenen Preise basieren jeweils auf den aktuellen
Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In den
Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist,
sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für
Reinigungschemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht
für Regieleistungen.
Für Leistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen,
werden Zuschläge von 50% bzw. 100% (an Sonn- und Feiertagen und während der
Nacht -20.00 Uhr bis Folgetag 6.00 Uhr früh) verrechnet. Sind die gesetzlichen
Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch höher, werden
diese Zuschläge verrechnet.
Bei Beautragung zum Abtransport und Entsorgung von Abfällen
aller Art werden auf Grund der sich ständig verändernden Kostenstruktur und der
Art der Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen
ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen
längstens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa ohne jeden Abzug
zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen/ Widmungen
des Kunden Zahlungen nach eigenem Ermessen, insbesondere auch zunächst auf
ältere Schulden, anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die
Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie alle notwendigen Kosten der
zweckentsprechenden (gerichtlichen und außergerichtlichen) Rechtsverfolgung zu
verlangen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind
wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten und
sonstige Vergünstigungen werden dadurch hinfällig. Weiters sind wir berechtigt,
weitere Leistungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen
Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder abzulehnen und die
Vorauszahlungen der Leistungen zu verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt.
VIII. Leistungsumfang / Leistungserbring- ung
Der vereinbarte Preis gilt nur für normale Verschmutzung.
Reinigungen nach Professionisten, Handwerkern, Umzügen usw. sowie Entfernen von
nichtwasserlöslichen Flecken wie Teer, Lacke, Dispersion, Wachs usw., die nicht
mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sind und mit Speziallösungsmitteln
behandelt werden müssen, sind von diesem Vertrag nicht umfasst und müssen
gesondert vereinbart und verrechnet werden. Ebenso wird die Reinigung von Ekel
erregenden Verschmutzungen extra verrechnet.
Die Reinigung unterbleibt, wenn Verkehrsflächen im Zuge des
routinemäßigen Reinigungsdurchganges durch abgestellte Fahrzeuge oder sonstige
Gegenstände nicht begehbar sind. Hieraus erwächst dem Auftraggeber kein
Anspruch auf Preisreduktion. Ebenso ist keine Preisreduktion bei einer
vorübergehenden Flächeneinschränkung auf Grund von Bauarbeiten, Aufgrabungen
etc. möglich.
Im Falle höherer Gewalt, z.B. Zusammenbruch des
Individualverkehrs, extreme Schneemengen, kann eine termingerechte
Leistungserbringung nicht gewährleistet werden. Verzögerungen der
Leistungserbringung in Folge höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nicht
zu einer Reduktion des Entgelts.
IX. Preisänderungen
Die Preise sind veränderlich.
Die Preisbasis bildet der Verbraucherpreisindex 2011. Für
die Berechnung wird jeweils der auf dieser Basis erhobene Wert im Monat der
Angebotslegung herangezogen. Die Preise werden jeweils zum 1. Januar des
Folgejahres mit dem Prozentsatz der Differenz seit der vorherigen Erhöhung oder
Senkung angeglichen. Es findet eine jährliche Anpassung jeweils im April mit
der für Jänner dieses Jahres verlautbarten Indexzahl statt. Dies gilt auch für
alle Regieleistungen und -stundenlöhne.
X. Objektinformationen
Der Auftraggeber verpflichtet sich unser Unternehmen vor
Aufnahme der Tätigkeit sämtliche vorhandene technische Einrichtungen, welche im
Zuge unserer Tätigkeit betroffen sind, zu instruieren und auf mögliche
Gefahrenquellen hinzuweisen.
Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet unserem
Unternehmen jede Änderung hinsichtlich der Adresse, der Straßenbezeichnung
und/oder Hausnummerbezeichnung der betreuten Liegenschaft unverzüglich bekannt
zu geben.
Es wird unserem Unternehmen gestattet in der betreuten
Liegenschaft eine Hinweistafel anzubringen, wo der Name unseres Unternehmens
sowie die Telefonnummer angeführt ist, um den Nutzern der Liegenschaft das
Erreichen unseres Unternehmens im Bedarfsfall zu ermöglichen
XI. Erreichbarkeit des Objektes
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zutritt zum Objekt
zum Zwecke der Erfüllung unserer Dienstleistungen für unsere Mitarbeiter ohne
Verzögerung zu ermöglichen. Dies kann durch Übergabe der notwendigen Schlüssel
oder durch nominieren einer Person, welche den Zutritt ermöglicht, erfolgen.
Stehzeiten auf Grund nicht zugänglicher Räumlichkeiten werden in Rechnung
gestellt bzw. werden diese Räumlichkeiten im Zuge dieser Reinigung
vernachlässigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu allen
Gebäude- bzw. Grundstücksflächen und -teilen, welche Teil des Dienstleistungsvertrages
sind, ungehindert und gefahrlos zu ermöglichen, anderenfalls die Reinigung
unterbleibt, ohne dass daraus Ansprüche auf Entfall oder Minderung des
Entgeltes bestehen.
XII. Haftung des Auftraggebers
Dieser Vertrag ist von Seiten des Auftraggebers an seine
Rechtsnachfolger zu überbinden. Im Falle der Veräußerung der Liegenschaft oder
Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche Auftraggeber für sämtliche
Außenstände und alle künftigen Forderungen aus dem Vertrag bis zu einer Schuldübernahme
durch den Rechtsnachfolger (mit Zustimmung des Auftragnehmers bei
Einzelrechtsnachfolge) oder einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages.
Bei einer Mehrheit von Hauseigentümern haften alle für
Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der
Hausverwalter Namen, Beruf und Anschrift der Hauseigentümer bei
Vertragsabschluss nicht bekannt gibt, haftet der Hausverwalter neben den
Eigentümern als Bürge und Zahler, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass der
Hausverwalter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Vertrag abschließen
wollte.
XIII. Haftung des Auftragnehmers
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Der Ersatz für leichte Fahrlässigkeit sowie generell von
entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Entsteht ein Schaden auf
Grund mangelnder Information oder Einweisung im Objekt, so besteht für unser
Unternehmen keine Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung. Besteht eine
Versicherungsdeckung für den eingetretenen Schaden, ist unsere monetäre Haftung
auf die Versicherungssumme beschränkt. Für Kosten, die im Falle eines Verlustes
von an uns übergebene Schlüssel über die Kosten des Nachschlüssels hinausgehen,
wird keine Haftung übernommen.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertrags-schluss (culpa in contrahendo) und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-, Besorgungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder
Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer
Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern
soll.
XIV. Allgemeines
Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer alle in
dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen ohne weitere gesonderte
Rücksprache an Partnerfirmen weitergeben kann, was jedoch die Verantwortung
gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise schmälert.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht
anzuwenden. Zuständig ist, soweit nicht zwingende Gerichtsstände vorliegen (z.B.
BGB), ausschließlich das nach dem Sitz der Auftragnehmerin örtlich zuständige
Gericht. Gerichtsstand ist ausschließlich Lehrte.