Impressum/AGB´s

optisolar (intasolar)

Photovoltaik-Reinigung
Ein Geschäftsbereich von



INTA GmbH
Oberflächenschutz und Pflegetechnik
Dorfstraße 2

31311 Uetze/ Katensen

Tel. 05173/ 924 88 24
Mail info@solar-opti.de

Geschäftsführer: Burkhart Tabel


Handelsregister-Nr.:
HRB 202 325
Amtsgericht AG Hildesheim

Steuernr.: 16 205 08297




Haftungsausschluß/Disclaimer

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen:
 

I. Grundlagen

Diese Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit 01.02.2011 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Verträge. Für Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, bleiben die bisherigen AGB in Geltung, soweit diese nicht (schlüssig) durch die vorliegenden AGB ersetzt werden. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder sonst ausreichender Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB vor oder bei Vertragsabschluss bzw. (konkludente) Zustimmung auch während bestehender Geschäftsverbindung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. 

Die INTA GmbH, Oberflächenschutz und Pflegetechnik wird im Folgenden auch als "Auftragnehmer(in)" bezeichnet, der jeweilige Vertragspartner auch als "Auftraggeber(in)" bezeichnet oder "Kunde". Diese AGB gelten uneingeschränkt gegenüber Unternehmen i.S. BGB. Zwingende Schutznormen zu Gunsten von Verbrauchern (BGB) bleiben unberührt und ist dies falls die jeweilige Bestimmung der vorliegenden AGB gegenüber dem Verbraucher gesetzeskonform auszulegen. Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck dieser Bestimmung nur soweit abgeändert wird, dass eine gesetzeskonforme Vereinbarung vorliegt. 

II. Geltung der AGB

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. 

Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. 

III. Leistungs- und Qualitätsfeststellung, Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Kostenvoranschläge sind unverbindlich, aber nicht generell kostenlos. Eine Pauschale Aufwandsentschädigung, welche bei Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird, kann gesondert vereinbart werden.  Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Abschluss eines Vertrages sind wir nicht verpflichtet uns die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern dürfen für Zwecke unserer Angebote übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraussetzen. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages sowie unserer Auftrags- bestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Für vorvertragliche Gespräche, Aussagen von Vermittlern, Prospekte etc. übernehmen wir keine Haftung, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich Inhalt des jeweiligen individuellen Vertrages geworden ist. 

Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. Umgekehrt wird auch vorausgesetzt, dass von Auftraggeberseite die üblichen Voraussetzungen (freier Zugang zur Liegenschaft, übliche Anfahrtsmöglichkeit, keine besonderen oder unbekannten Erschwernisse oder Gefahren, etc.) erbracht werden oder anderenfalls dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich offen gelegt wird. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. 

Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Vertrages eingetretenen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. 

IV. Berichterstattung / Mängelrüge

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit die Leistungen unseres Unternehmens nach Beendigung dieser am selben Werktag abzunehmen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung schriftlich zu bestätigen. Sollte eine solche Abnahme nicht erfolgen, so gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich erfolgt. Ebenso wird vermutet, dass Schäden nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden, wenn der jeweilige Schaden nicht unverzüglich nach Art und Höhe dem Auftragnehmer angezeigt wird. 

Werden berechtigte Mängel reklamiert, so ist unser Unternehmen zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Kürzungen der Monatspauschale auf Grund verspätet gemeldeter Mängel bzw. ohne Einräumung einer angemessenen Frist zur Behebung der Mängel, dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. 

V. Übernahmeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber verpflichtet unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10.000,- zu bezahlen. Weitreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich eingeklagt werden. 

VI. Beendigung der Zusammenarbeit, Vertragsverlängerung

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit wird jeweils auf einen unbestimmten Zeitraum geschlossen.

Beide Vertragspartner können die Vereinbarung mit einer 1-monatigen Frist jeweils zum Monatsende ohne Angabe von Gründen aufkündigen. Einflüsse wie Streik, Aussperrung usw. stellen keinen Grund zur Kündigung dar, solche Einflüsse stellen die Vereinbarung vorübergehend ruhend. 

Unser Unternehmen ist zur fristlosen Auflösung der Zusammenarbeit berechtigt, wenn der Auftraggeber mit 2 oder mehr Monatspauschalen im Rückstand ist. 

In jedem Falle ist eine Kündigung schriftlich auszusprechen. 

VII. Preise / Fälligkeit

Die angebotenen Preise basieren jeweils auf den aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für Reinigungschemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen. 

Für Leistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen, werden Zuschläge von 50% bzw. 100% (an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht -20.00 Uhr bis Folgetag 6.00 Uhr früh) verrechnet. Sind die gesetzlichen Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch höher, werden diese Zuschläge verrechnet. 

Bei Beautragung zum Abtransport und Entsorgung von Abfällen aller Art werden auf Grund der sich ständig verändernden Kostenstruktur und der Art der Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt. 

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen längstens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen/ Widmungen des Kunden Zahlungen nach eigenem Ermessen, insbesondere auch zunächst auf ältere Schulden, anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie alle notwendigen Kosten der zweckentsprechenden (gerichtlichen und außergerichtlichen) Rechtsverfolgung zu verlangen. 

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten und sonstige Vergünstigungen werden dadurch hinfällig. Weiters sind wir berechtigt, weitere Leistungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder abzulehnen und die Vorauszahlungen der Leistungen zu verlangen. 

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. 

VIII. Leistungsumfang / Leistungserbring- ung

Der vereinbarte Preis gilt nur für normale Verschmutzung. Reinigungen nach Professionisten, Handwerkern, Umzügen usw. sowie Entfernen von nichtwasserlöslichen Flecken wie Teer, Lacke, Dispersion, Wachs usw., die nicht mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sind und mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, sind von diesem Vertrag nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart und verrechnet werden. Ebenso wird die Reinigung von Ekel erregenden Verschmutzungen extra verrechnet. 

Die Reinigung unterbleibt, wenn Verkehrsflächen im Zuge des routinemäßigen Reinigungsdurchganges durch abgestellte Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände nicht begehbar sind. Hieraus erwächst dem Auftraggeber kein Anspruch auf Preisreduktion. Ebenso ist keine Preisreduktion bei einer vorübergehenden Flächeneinschränkung auf Grund von Bauarbeiten, Aufgrabungen etc. möglich. 

Im Falle höherer Gewalt, z.B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, kann eine termingerechte Leistungserbringung nicht gewährleistet werden. Verzögerungen der Leistungserbringung in Folge höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des Entgelts. 

IX. Preisänderungen

Die Preise sind veränderlich. 

Die Preisbasis bildet der Verbraucherpreisindex 2011. Für die Berechnung wird jeweils der auf dieser Basis erhobene Wert im Monat der Angebotslegung herangezogen. Die Preise werden jeweils zum 1. Januar des Folgejahres mit dem Prozentsatz der Differenz seit der vorherigen Erhöhung oder Senkung angeglichen. Es findet eine jährliche Anpassung jeweils im April mit der für Jänner dieses Jahres verlautbarten Indexzahl statt. Dies gilt auch für alle Regieleistungen und -stundenlöhne. 

X. Objektinformationen

Der Auftraggeber verpflichtet sich unser Unternehmen vor Aufnahme der Tätigkeit sämtliche vorhandene technische Einrichtungen, welche im Zuge unserer Tätigkeit betroffen sind, zu instruieren und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen. 

Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet unserem Unternehmen jede Änderung hinsichtlich der Adresse, der Straßenbezeichnung und/oder Hausnummerbezeichnung der betreuten Liegenschaft unverzüglich bekannt zu geben. 

Es wird unserem Unternehmen gestattet in der betreuten Liegenschaft eine Hinweistafel anzubringen, wo der Name unseres Unternehmens sowie die Telefonnummer angeführt ist, um den Nutzern der Liegenschaft das Erreichen unseres Unternehmens im Bedarfsfall zu ermöglichen 

XI. Erreichbarkeit des Objektes

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zutritt zum Objekt zum Zwecke der Erfüllung unserer Dienstleistungen für unsere Mitarbeiter ohne Verzögerung zu ermöglichen. Dies kann durch Übergabe der notwendigen Schlüssel oder durch nominieren einer Person, welche den Zutritt ermöglicht, erfolgen. Stehzeiten auf Grund nicht zugänglicher Räumlichkeiten werden in Rechnung gestellt bzw. werden diese Räumlichkeiten im Zuge dieser Reinigung vernachlässigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu allen Gebäude- bzw. Grundstücksflächen und -teilen, welche Teil des Dienstleistungsvertrages sind, ungehindert und gefahrlos zu ermöglichen, anderenfalls die Reinigung unterbleibt, ohne dass daraus Ansprüche auf Entfall oder Minderung des Entgeltes bestehen. 

XII. Haftung des Auftraggebers

Dieser Vertrag ist von Seiten des Auftraggebers an seine Rechtsnachfolger zu überbinden. Im Falle der Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche Auftraggeber für sämtliche Außenstände und alle künftigen Forderungen aus dem Vertrag bis zu einer Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger (mit Zustimmung des Auftragnehmers bei Einzelrechtsnachfolge) oder einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages. 

Bei einer Mehrheit von Hauseigentümern haften alle für Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hausverwalter Namen, Beruf und Anschrift der Hauseigentümer bei Vertragsabschluss nicht bekannt gibt, haftet der Hausverwalter neben den Eigentümern als Bürge und Zahler, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass der Hausverwalter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Vertrag abschließen wollte. 

XIII. Haftung des Auftragnehmers

Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz für leichte Fahrlässigkeit sowie generell von entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Entsteht ein Schaden auf Grund mangelnder Information oder Einweisung im Objekt, so besteht für unser Unternehmen keine Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung. Besteht eine Versicherungsdeckung für den eingetretenen Schaden, ist unsere monetäre Haftung auf die Versicherungssumme beschränkt. Für Kosten, die im Falle eines Verlustes von an uns übergebene Schlüssel über die Kosten des Nachschlüssels hinausgehen, wird keine Haftung übernommen. 

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertrags-schluss (culpa in contrahendo) und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-, Besorgungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. 

XIV. Allgemeines

Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer alle in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen ohne weitere gesonderte Rücksprache an Partnerfirmen weitergeben kann, was jedoch die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise schmälert. 

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Zuständig ist, soweit nicht zwingende Gerichtsstände vorliegen (z.B. BGB), ausschließlich das nach dem Sitz der Auftragnehmerin örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand ist ausschließlich Lehrte.